teilnehmen kann jeder

Mit nur einen Klick sind Sie dabei

Helmpflicht

Für den Tweed Ride Ovelgönne besteht keine Helmpflicht.

Bekleidung

Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften. Sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen.
Im Rahmen des Tweed Ride Ovelgönne ist es ausdrücklich erwünscht sich mit Vintagekleidung der guten alten Radzeit zu kleiden (z. B. 20er-30er Jahre, Tweed,…).

Dennoch empfehlen wir Ihnen, sich vor Antritt der Tour mit Kleidung zu rüsten, die geeignet ist, sie vor niedrigen Temperaturen, Wind und Regen zu schützen.

Ausrüstung und Zubehör

Für den Tweed Ride Ovelgönne ist jedes technisch vollkommen intakte, zweirädrige Fahrrad zugelassen, möglichst mit historischem Hintergrund.

 

Wir sind auf öffentlichen Straßen und offenen Güterwegen unterwegs. Wir empfehlen einen Zusatzfahrradschlauch sowie Flickzeug mitzuführen.

Es gilt die deutsche Straßenverkehrsordnung.

Begleitfahrzeuge sind nicht gestattet.

 

Per Mail

Egal ob Groß oder Klein ob Jung oder Alt

jeder darf mitfahren.

Mann sollte nur Stilecht gekleidet sein.

Im Anschluß an die 10 Meilen Fahrrad Tour südlich des Wiehengebirges, können die Teilnehmer

am Wasserschloß Ovelgönne Vintage Picknik teilnehmen.

Bitte bringen Sie sich Ihr Lieblings Picknik mit.

 

Teilnahmegebühr pro Teilnehmer 15 €

Wir sorgen für Tee, Marmeladen und süße Brötchen.

Tourbegleitung,

Erfrischung beim Zwischenstop,

Livemusik

 

Kaltgetränke können vor Ort gekauft werden.

 

Die Tour ist offen für alle Radfreunde.

Starter, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, d. h. bis zum 16. Geburtstag, können sich gemeinsam mit der Anmeldung eines Elternteils kostenfrei anmelden.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, d.h. bis zum 18. Geburtstag, ist für einen Start das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Vereinsmitgliedschaft ist für einen Start nicht notwendig.
Mit der Teilnahme verpflichtet sich jeder Fahrer, seine gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, ggf. durch Konsultation eines Arztes zu prüfen und auf Verlangen nachweisen zu können.